Verbraucherinformation

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Änderung Musterpflegeverträge SGB XI und SGB V und Webseiten

Seit dem 2. Februar 2017 besteht eine Informationspflicht von Unternehmern,  die Webseiten unterhalten oder allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden, dazu gehören auch Musterverträge. Unternehmer müssen ihre Kunden über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle informieren. Für ambulante Pflegedienste besteht keine Pflicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren.

Die Diakoniestation Künzelsau nimmt an keinem  Streitbeilegungsverfahren  vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Geschäftsführung Dieter Klaiber
Amrichshäuser Straße 10, 74653 Künzelsau
klaiber@diakoniestation-kuen.de

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