Verbraucherinformation
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Änderung Musterpflegeverträge SGB XI und SGB V und Webseiten
Seit dem 2. Februar 2017 besteht eine Informationspflicht von Unternehmern, die Webseiten unterhalten oder allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden, dazu gehören auch Musterverträge. Unternehmer müssen ihre Kunden über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle informieren. Für ambulante Pflegedienste besteht keine Pflicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren.
Die Diakoniestation Künzelsau nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Geschäftsführung Dieter Klaiber
Amrichshäuser Straße 10, 74653 Künzelsau
klaiber@diakoniestation-kuen.de